Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des FS.Marketingportals.
Das FS.Marketingportal wird dem Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer“) von der Volkswagen Financial Services AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig (nachfolgend „VWFS“, „wir“ oder „uns“) bereitgestellt.
Nutzer
Vertragspartner und Nutzer des FS.Marketingportals wird der bereits im Portal FS.Partner registrierte jeweilige FS.Partner-Nutzer (registrierter Betrieb).
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist die Bereitstellung des geschlossenen Händlerbereichs des FS.Marketingportals für registrierte Nutzer entsprechend der Leistungsbeschreibung (im Folgenden: „Software“).
1.2 Diese Nutzungsvereinbarung ersetzt ab dem Datum ihres Wirksamwerdens alle früheren
Vereinbarungen für die Nutzung des Vorgängerdienstes „Financial Services WebShop“.
2. Bereitstellung des FS.Marketingportals
2.1 VWFS stellt den nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Zugang zur Software in der jeweils aktuellen Version während der Vertragslaufzeit unentgeltlich, also leihweise bereit, vorbehaltlich besonderer Bedingungen in diesem Vertrag.
2.2 Der Nutzer kann die Software über die Internet-Adresse www.fs-marketingportal.de erreichen.
2.3 Der Nutzer schafft auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software. In der Regel sind ein Internet-Zugang und ein marktüblicher Browser erforderlich. VWFS kann den Zugang zur Software für einen bestimmten Browser optimieren. Der Nutzer muss die Sicherheitseinstellungen nach den Vorgaben der VWFS vornehmen (z.B. das Setzen von Cookies und die Ausführung von Javascript erlauben). Der Nutzer wird Browser und Betriebssystem der aufrufenden Rechner auf dem jeweils technisch aktuellen Stand halten.
2.4 Die Software ist bei schlechter Internetverbindung nur eingeschränkt nutzbar, insbesondere sind dann die Reaktionszeiten spürbar verlangsamt.
2.5 VWFS kann die Software laufend weiterentwickeln und verbessern, insbesondere durch eventuelle Updates und Upgrades.
3. Nutzungsumfang
3.1 Der Nutzer wird die Software nur auf dem dafür vorgesehenen Wege, für die vorgesehenen Zwecke und in angemessenem Umfang nutzen.
3.2 Der Nutzer darf die Software, die Zusatzdienste und die zugehörigen Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VWFS nicht vervielfältigen, veröffentlichen, weitergeben oder anderweitig an Dritte überlassen.
4. Nutzer und Benutzer
4.1 Nur Nutzer (registrierter Betrieb) können und dürfen den geschlossenen Händlerbereich ausschließlich für Handelsgeschäfte nutzen. Der geschlossene Händlerbereich richtet sich ausschließlich an in Deutschland ansässige Nutzer, die Kaufleute sind und gewerbsmäßig mit Kraftfahrzeugen handeln.
4.2 Der Nutzer benennt gegenüber VWFS einen Hauptnutzer (Administrator), welcher von VWFS die Zugangsdaten zugesendet bekommt.
4.3 Der Hauptnutzer besitzt Zugriffsrechte auf die Software, insbesondere kann er weiteren
Benutzern seines Betriebes Zugriffsrechte zuteilen und ist zuständig für die Rechteverwaltung der Benutzer.
4.4 Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass jeder Hauptnutzer und jeder Benutzer die ihm mitgeteilten oder in dieser Nutzungsvereinbarung enthaltenen Vorgaben zur Rechteverwaltung einhält und die Zugriffsberechtigungen für Hauptnutzer und Benutzer ständig aktuell hält, insbesondere Mitarbeitern, die das Angebot nicht mehr nutzen sollen (z.B. nach Kündigung oder nach missbräuchlicher Nutzung), unverzüglich die Nutzungsrechte entzieht.
4.5 Mit dem Antrag zur Nutzung der Software bevollmächtigt der Nutzer den Hauptnutzer zum Abschluss aller über die Plattform zustande kommenden Rechtsgeschäfte mit uns und Dritten. Der Hauptnutzer ist zur Unterbevollmächtigung ermächtigt und erteilt den jeweiligen Benutzern eine entsprechende Untervollmacht durch Anlegung ihrer Benutzerprofile. Die erteilten Vollmachten und Untervollmachten gelten uns und Dritten gegenüber so lange als erteilt, bis das Hauptnutzerkonto oder die entsprechenden Nutzerkonten durch den Nutzer gesperrt werden.
4.6 Jeder Hauptnutzer ist für VWFS der Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die die Durchführung dieser Nutzungsvereinbarung betreffen.
5. Störungsfreier Betrieb und Umgang mit Zugangsdaten
5.1 Der Nutzer hat alles Zumutbare zu tun, um einen störungsfreien Betrieb der Software und der Zusatzdienste zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität der Dienste beeinträchtigen könnte.
5.2 Insbesondere hat der Nutzer alle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter diese Daten missbrauchen kann.
6. Unberechtigter Zugriff und Virenschutz
Der Nutzer wird die Geräte, auf denen die Software benutzt wird, vor unberechtigtem Zugriff sichern und regelmäßig auf Viren und andere Schadsoftware überprüfen. Sollte sich ein Verdacht auf Virenbefall oder dergleichen ergeben, dürfen die betroffenen Geräte nicht für den Zugriff auf die Software benutzt werden.
7. Unterrichtung über Störungen
7.1 Der Nutzer wird Fehler, die bei der Inanspruchnahme von der Software und den Zusatzdiensten bemerkt werden, unverzüglich melden, soweit ihm dies ohne eine Beeinträchtigung seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zumutbar ist.
7.2 Bei Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten wird der Nutzer dies unverzüglich VWFS mitteilen und, soweit möglich, die Zugangsdaten sperren.
8. Änderungen
8.1 VWFS kann diese Nutzungsvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen ändern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist.
8.2 Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung einschließlich der Anlagen wird VWFS dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mitteilen. Die Änderungen werden über die Software kommuniziert, ferner wird der Nutzer per E-Mail auf diese Veränderungen hingewiesen.
8.3 Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn VWFS in ihrer Kommunikation besonders hinweisen. Der Nutzer kann die Software vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn VWFS besonders hinweisen.
9. Übertragung auf Dritte, Subunternehmer
VWFS kann diesen Vertrag sowie einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen und Subunternehmer mit der Erbringung der Vertragsleistung beauftragen.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Dieser Vertrag läuft ab dem Moment, in dem VWFS den Nutzer in ihrem System eingerichtet hat und den Nutzer hierüber benachrichtigt. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
10.2 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden. Wir können die Kündigung unter anderem dadurch erklären, dass wir die Zurverfügungstellung einzelner Dienste oder der Software für einzelne Nutzer oder insgesamt einstellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10.3 Die Kündigung bedarf der Textform, Ziffer 10.2 Satz 2 bleibt hiervon unberührt.
11. Gewährleistung
VWFS übernimmt Gewähr für die Funktionsbereitschaft der Software in dem in dieser Nutzungsvereinbarung und ihren Anlagen beschriebenen Umfang, soweit sie darauf Einfluss nehmen kann. VWFS hat insbesondere keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Zugangsmöglichkeit über öffentliche Netze und die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der durch Dritte eventuell bereitgestellten Ortungs- und Telematik-Technologien.
12. Haftung
12.1 Unbeschränkte Haftung: VWFS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VWFS bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
12.2 Beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen haftet VWFS nach den gesetzlichen Vorschriften. Sofern VWFS demnach haftet, gilt folgende Haftungsbeschränkung: Hinsichtlich der Software haftet VWFS nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 VWFS haftet nicht für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden werden können, sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Systeme weiterer Anbieter sowie Angebote Dritter, auf die im Händlerbereich mittels externer Links hingewiesen wird.
12.4 Eine Schadensersatzpflicht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Entstehung des Schadens geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 12.1 (Unbeschränkte Haftung).
12.5 Diese in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von VWFS.
13. Datenschutz
13.1 Die Parteien beachten die für die Nutzung der Software (einschl. Zusatzdiensten) relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
13.2 Der Nutzer verpflichtet sich, dem Hauptnutzer sowie neuen Benutzern vor deren Anmeldung unsere Datenschutzinformationen für Beteiligte zur Verfügung zu stellen. Er hat sich die Aushändigung schriftlich bestätigen zu lassen und uns diese Erklärungen auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
14. Geheimhaltung
14.1 Die Parteien werden sämtliche Informationen, Dokumente und Daten vertraulich behandeln, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder im geschäftlichen Verkehr allgemein als vertraulich gelten („Vertrauliche Informationen“). Sämtliche Vertrauliche Informationen, die von einer Partei an die andere übermittelt werden, dürfen von der anderen Partei nur für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke verwendet werden und die empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen nicht ohne Zustimmung der anderen Partei gegenüber Dritten offenbaren, es sei denn
(i) zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke,
(ii) gegenüber externen Beratern, wenn diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind;
(iii) zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche gegen die andere Partei oder
(iv) zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten.
Als Dritte gelten nicht die Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, oder Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, sowie alle Unternehmen, die im direkten oder indirekten Mehrheitseigentum dieser Gesellschaften stehen. Ein Austausch von Informationen an diese Gesellschaften ist zulässig, sofern dieses für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
14.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf Informationen,
(i) die öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden einer Partei nachträglich öffentlich bekannt werden;
(ii) die der anderen Partei bereits bei Vertragsschluss bekannt waren und keiner Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen und
(iii) die der Partei durch einen Dritten offenbart wurden und keiner Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen.
14.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch im Falle einer Beendigung dieses Vertrages unbefristet fort. Die Parteien werden auf Verlangen der jeweils anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten.
15. Sonstiges
15.1 Für die Nutzung weiterführender Systeme oder Anwendungen innerhalb der Software gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die diese Nutzungsvereinbarungen ergänzen oder für die jeweilige Anwendung ersetzen und zwischen dem Nutzer und dem oder den jeweils anbietenden Unternehmen zur Anwendung kommen.
15.2 Sollte diese Nutzungsvereinbarung unwirksame Regelungen enthalten oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
15.3 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist der Sitz der VW Financial Services AG in Braunschweig.
15.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Braunschweig.
15.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen nach Ziffer 8 dieser Vereinbarung bleiben hiervon unberührt.
Leistungsbeschreibung FS.Marketingportal
- Die VWFS stellt das FS.Marketingportal mit folgenden Funktionen bereit:
- Bereitstellung der Benutzeroberfläche FS.Marketingportal für Partnerbetriebe der Volkswagen Financial Services und der dazugehörigen Leistungsmarken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, SEAT, ŠKODA, AutoEuropa und Ducati zur Unterstützung des Verkaufsprozesses im Handel.
- Möglichkeit des Downloads sowie der Bestellung von größtenteils kostenfreien digitalen und analogen Werbematerialien, Informationen und integrationsfähigem Content für Nutzerwebsites zu Finanzdienstleistungsprodukten der VWFS und den zugehörigen Leistungsmarken.
- Bestellungen sind auf die im System hinterlegte und dem Nutzer angezeigte maximale Bestellmenge beschränkt. Verträge über bestellte Artikel kommen nicht bereits durch Absendung einer Bestellung oder dem Nutzer zugehende Bestellbestätigungen zustande. Bei Bestellungen handelt es sich vielmehr um Angebote des Nutzers, welche VWFS erst durch den Versand der Artikel annimmt.
- Eine Rückgabe vom Nutzer bestellter kostenloser Artikel ist ausgeschlossen.
- Die Nutzung der Software ist für den Nutzer und seine Benutzer kostenfrei.
- VWFS stellt für die Software eine Verfügbarkeit während der Kernzeit von montags bis freitags zwischen 8:00 - 18:00 Uhr bereit. Ausgenommen sind Feiertage in Braunschweig, dem Standort der VWFS.
Vorübergehende Unterbrechungen oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit können während der Kernzeit in Höhe von bis zu 0,2 % der monatlichen Kernzeit auftreten, wenn Pflege- und Wartungsarbeiten aus technischen oder Sicherheitsgründen und trotz bester Bemühungen und hinreichenden Vorkehrungen seitens VWFS zwingend notwendig sind und nicht außerhalb der Kernzeit erledigt werden können.
Außerhalb der Kernzeit ist VWFS berechtigt, notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung der Anwendung aus diesem Grund in Höhe von bis zu 2 % der monatlichen Zeit einzustellen oder zu beschränken (sog. Downtime).
In allen Fällen sind die Unterbrechungen/Beeinträchtigungen dem Nutzer möglichst frühzeitig anzuzeigen und die Unterbrechung/Beeinträchtigung ist so kurz und für den Nutzer schonend wie möglich zu halten.
